Eine Rahmenleistungsbeschreibungen aus dem Landesrahmenvertrag NRW beschreibt die Assistenzleistung als „situationsgerechte Unterstützung der leistungsberechtigten Person im Tagesverlauf unter Berücksichtigung ihrer Orientierungs- und Handlungsfähigkeit im täglichen Leben und in ihrem Sozialraum“. Die Assistenzleistung wird nach § 78 SGB IX gewährt, z.B. bei der Haushaltsführung, beim Gestalten von sozialen Beziehungen oder bei der persönlichen Lebensplanung. Ziel der Leistung ist die Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung, die Begleitung der Leistungsberechtigten sowie körperbezogene Pflegemaßnahmen einschließlich aktivierender Maßnahmen.

BeWo ist eine aufsuchende Hilfe im Sinne von Leistungen zur Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe. Ermöglicht Menschen mit Behinderung und Teilhabe-Einschränkungen, in ihrer eigenen Häuslichkeit zu bleiben und nicht in besonderen Wohnformen (Heime, betreutes Wohnen…) leben zu müssen. Die Leistungen liegen beispielsweise in Anleitung und Übungen, die helfen, Barrieren im Alltag zu meistern.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 1. Januar 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie beinhaltet, Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder für Menschen, die von einer solchen bedroht sind.

Die Gemeinsame Kommission zum Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB Nordrhein-Westfalen ist ein Organ zur Fortentwicklung des Landesrahmenvertrags. Die Gemeinsame Kommission tagt nichtöffentlich, die Beschlüsse werden einstimmig gefasst, Teilnehmer sind Träger der Eingliederungshilfe (z.B. Sozialamt), die Kommunen, die Leistungserbringerverbände und die Vertreter der Selbsthilfe. FABA ist Mitglied der Gemeinsamen Kommission.

Der Vertrag nach § 131 SGB IX gilt seit 2020 und regelt den Rahmen für Leistungen der Eingliederungshilfe. Das Vertragswerk betrifft mehr als 100.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen mit wesentlichen Behinderungen.

Der Leistungsträger, umgangssprachlich als Kostenträger bezeichnet, bezahlt für die Leistungen. Dies sind die Träger der Eingliederungshilfe.

Landschaftsverband Rheinland  und Landschaftsverband Westfalen-Lippe sind Träger der Eingliederungshilfe. Als Träger der Eingliederungshilfe erbringt der LVR Leistungen für rund 100.000 Menschen mit Behinderung in NRW. Um Menschen mit wesentlichen Behinderungen zu unterstützen, setzt der LWL rund drei Milliarden Euro jährlich ein.

Das deutsche Sozialgesetzbuch ist die Kodifikation des Sozialrechts im formellen Sinn. Nachdem das Werk seit den 1970er Jahren schrittweise aufgebaut wurde, sind im Sozialgesetzbuch (SGB) heute die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was dem Sozialrecht zugerechnet wird.

Ohne angemessene Vergütung sind gute Leistungen dauerhaft nicht möglich. Das muss Geschäftsgrundlage sein. Nur tragfähige und gesunde Unternehmen können ihren notwendigen Beitrag dazu leisten, dass der staatliche Versorgungsauftrag nachhaltig erfüllt werden kann.

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